Vermögenswirksame Leistungen (VL) lohnen sich:
Sie sparen, Ihr Arbeitgeber gibt etwas dazu und der Staat belohnt Sie mit einer Zulage. Und nach nur sieben Jahren lassen Sie sich Ihr Vermögen auszahlen.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) lohnen sich:
Sie sparen, Ihr Arbeitgeber gibt etwas dazu und der Staat belohnt Sie mit einer Zulage. Und nach nur sieben Jahren lassen Sie sich Ihr Vermögen auszahlen.
Wenn Sie die vermögenswirksame Leistungen als Fundament zur Erfüllung Ihrer Wohnwünsche nutzen möchten, dann ist ein Bausparvertrag von Schwäbisch Hall genau das Richtige für Sie.
Der förderfähige Höchstbetrag beim Bausparen beträgt monatlich rund 40 EUR (maximal 470 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer). Allerdings zahlen nicht alle Arbeitgeber die vollen vermögenswirksamen Leistungen. In solchen Fällen kann die Differenz auch aus Teilen des eigenen Arbeitslohns beglichen werden. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn Anspruch auf die staatliche Förderung - die Arbeitnehmer-Sparzulage1 - besteht.
Wenn Sie Ihre VL in einem Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein. Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.
Welches Angebot für Sie das beste ist, hängt von Ihren individuellen Zielen ab.
Eine Übersicht über die staatlichen Förderungen von vermögenswirksamen Leistungen finden Sie unter dem Feld "Staatliche Förderung".
Um die staatliche Förderung zu erhalten, ist es notwendig in einen förderfähigen Investmentfonds zu investieren. Zudem gibt es bestimmte jährliche Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
Die Einkommensgrenzen sind bei Ledigen 20.000,- Euro und bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften 40.000,- Euro.
Für eine höchstmögliche Förderung sind 34 Euro als monatliche Sparrate nötig, es können aber auch bis zu 40 Euro monatlich gespart werden.
Die Vertragslaufzeit für vermögenswirksame Leistungen (VL) in einem Fondssparplan dauert maximal 7 Jahre. Davon werden 6 Jahre lang die Sparbeträge in den VL-Vertrag eingezahlt. Im Anschluss daran ruht der Vertrag maximal 1 Jahr. Er wird am nächsten 1. Januar des darauffolgenden Jahres „frei“, d.h. für Sie verfügbar.
Eine Übersicht über die staatlichen Förderungen von vermögenswirksamen Leistungen finden Sie unter dem Feld "Staatliche Förderung".
Einkommens-Grenzen2 | Förderfähiger Höchstbetrag | mögliche Förderung | |
20 % Arbeitnehmer-Sparzulage | 20.000 € / 40.000 €1 | 400 € pro Arbeitnehmer | 80 € / 160 € 1 |
Einkommens-Grenzen2 | Förderfähiger Höchstbetrag | mögliche Förderung | |
9 % Arbeitnehmer-Sparzulage | 17.900 € / 35.800 €1 | 470 € pro Arbeitnehmer | 43 € / 86 €1 |
1) Angabe je für Ledige / Verheiratete
2) Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuerndes Einkommen. Der Bruttoarbeitslohn kann deutlich höher liegen.
Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Raiffeisenbank Uehlfeld-Dachsbach eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.