Staatliche Förderung

Höhere Einkommensgrenzen seit 2024

Der Bundestag hat der Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage ab 2024 zugestimmt. Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wurden die Grenzen für beide förderfähigen Sparformen auf 40.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 € für Verheiratete/Lebenspartnerschaften1 angehoben. Damit erhöht sich die Anzahl der förderberechtigten Arbeitnehmer um fast 14 Millionen.

Informieren Sie sich bei Ihrem Berater

 

1) Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).

Einkommensgrenzen

So viel dürfen Sie brutto pro Jahr verdienen

Arbeitnehmer-Sparzulage für Bausparen und Fondssparen in Aktienfonds

Um Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, dürfen Alleinstehende 40.000 € und Verheiratete/Lebenspartnerschaften1 80.000 € zu versteuerndes Einkommen haben.

Das entspricht bei Arbeitnehmern überschlägig folgendem Bruttoeinkommen:

Bruttoarbeitslohn2 keine Kinder 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder
Alleinstehende 51.200 € 61.800 € 67.000 € 72.300 €

Verheiratete /

Lebenspartnerschaften1 -

1 Arbeitnehmer

96.000 € 104.900 € 114.100 € 123.200 €

Verheiratete /

Lebenspartnerschaften1 -

2 Arbeitnehmer

102.400 € 113.100 € 124.200 € 134.100 €

Wohnungsbau-Prämie für Bausparen

Um Wohnungsbau-Prämie zu erhalten, dürfen Alleinstehende maximal 35.000 € und Verheiratete/Lebenspartnerschaften1 70.000 € zu versteuerndes Einkommen haben.

Das entspricht bei Arbeitnehmern überschlägig folgendem Bruttoeinkommen:

Bruttoarbeitslohn2 keine Kinder 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder
Alleinstehende 45.000 € 55.600 €
61.500 € 66.700 €

Verheiratete /

Lebenspartnerschaften1 -

1 Arbeitnehmer

85.500 € 94.900 € 104.100 € 113.200 €

Verheiratete /

Lebenspartnerschaften1 -

2 Arbeitnehmer

90.000 € 100.800 € 111.900 € 123.000 €
Erklärung Fußnoten

1) Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).

2) Im konkreten Einzelfall ist stets eine individuelle Betrachtung erforderlich. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabellen und Angaben kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Mögliche spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt. Die genannten überschlägigen Beträge dienen der groben Orientierung, um ausgehend vom Bruttoarbeitslohn das für die staatliche Förderung maßgebliche zu versteuernde Einkommen einschätzen zu können. Die Zahlen sind gerundet. Die Darstellung berücksichtigt z. B. den Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder den Sonderausgaben-Pauschbetrag. Es können sich jedoch im Einzelfall stets weitere Faktoren (z. B. sonstige Freibeträge, Werbungskosten oder Einkünfte aus anderen Einkunftsarten) auswirken und das angegebene zu versteuernde Einkommen verändern. Angaben ohne Gewähr.  

Arbeitnehmer-Sparzulage

Holen Sie sich die Prämien auf vermögenswirksame Leistungen

Bausparen

  • Pro Arbeitnehmer wird die Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von maximal 470 € jährlich gefördert.1
Arbeitnehmer-Sparzulage in %   Arbeitnehmer-Sparzulage in €
9 %1 43,00 €1, 2

Fondssparen in Aktienfonds

  • Pro Arbeitnehmer wird die Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von maximal 400 € jährlich gefördert.1, 3
Arbeitnehmer-Sparzulage in %   Arbeitnehmer-Sparzulage in €
20 %1, 3
80,00 €1, 3
Erklärung Fußnoten

1) Bei Berechtigung. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.

2) Betrag gerundet.

3) Zusätzlich Arbeitnehmer-Sparzulage für Fondssparen in Aktienfonds für vermögenswirksame Leistungen aus eigenen Gehaltsbestandteilen möglich.

Wohnungsbau-Prämie

Staatliche Förderung für Bausparer

  • Gefördert werden eigene Sparbeiträge und vermögenswirksame Leistungen, die nicht für die Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt sind.
Förderfähiger Höchstbetrag1 pro Jahr
Alleinstehende (ab 16 Jahre)2 700,00 €1
Verheiratete / Lebenspartnerschaften2, 3 1.400,00 €1
  Wohnungsbau-Prämie in %
Wohnungsbau-Prämie in €
Alleinstehende (ab 16 Jahre)2
10 %1, 4 70,00 €1, 4

Verheiratete /

Lebenspartnerschaften2, 3  

10 %1, 4
140,00 €1, 4
Erklärung Fußnoten

1) Bei Berechtigung. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.

2) Berechtigt sind alle natürlichen Personen ab 16 Jahre, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, Schüler und Studenten auch ohne eigenes Einkommen. Grundsätzlich ständiger Wohnsitz in Deutschland.

3) Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).

4) Bei wohnwirtschaftlicher Verwendung der Bausparmittel. Wenn der Kunde bei Abschluss unter 25 Jahre alt ist, einmalig nach 7 Jahren auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung.

Riester-Förderung

Staatliche Förderung für Ihre zusätzliche Altersvorsorge

  • Keine Einkommensgrenzen
  • Gefördert werden eigene Einzahlungen/Tilgungsleistungen und/oder die Anlage altersvorsorgewirksamer Leistungen in einen zertifizierten Riester-Vertrag.1
  • Um die volle Riester-Zulage zu erhalten, muss der jährliche Mindesteigenbeitrag von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden (abzgl. gewährter Zulagen).1, 2
Grundzulage1 pro Jahr
Alleinstehende 175,00 €1
Verheiratete / Lebenspartnerschaften3, 4 350,00 €1, 3
Kinderzulage pro Kind1, 5 pro Jahr
Kind geboren vor 01.01.2008 185,00 €1, 5
Kind geboren ab 01.01.2008 300,00 €1, 5
Berufseinsteiger-Bonus1 einmalig

einmalig für unter 25-jährige

Förderberechtigte

200,00 €1
Erklärung Fußnoten

1) Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Es gelten Mindestsparbeiträge. Keine Einkommensgrenzen.

2) Maximal 2.100 € (inkl. Zulage) als eigene Sparbeiträge/Tilgungsleistungen bzw. ggf. altersvorsorgewirksame Leistungen. Mittelbar Zulagenberechtigte müssen mindestens 60 € pro Jahr einzahlen.

3) Zwei gesonderte Verträge. Es gelten Mindestsparbeiträge.

4) Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).

5) Kindergeldberechtigung vorausgesetzt.