Der Bundestag hat der Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage ab 2024 zugestimmt. Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wurden die Grenzen für beide förderfähigen Sparformen auf 40.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 € für Verheiratete/Lebenspartnerschaften1 angehoben. Damit erhöht sich die Anzahl der förderberechtigten Arbeitnehmer um fast 14 Millionen.
Informieren Sie sich bei Ihrem Berater
1) Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).