Seit 11. September 2019 können Sie das OnlineBanking und die VR Banking App auch mittels sogenannten Drittdienstleistern nutzen. Ihre Einwilligung vorausgesetzt dürfen diese dann für Sie Transaktionen ausführen oder Kontoinformationen abrufen.
Zahlungsdienstleister (ZDL) oder Payment Information Service Provider (PISP):
Ein Zahlungsdienstleister beauftragt in Ihrem Namen Zahlungsaufträge, wie z.B. eine Überweisung auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto.
Kontoinformationsdienstleister (KID) oder Account Information Service Provider (AISP):
Ein Kontoinformationsdienstleister ist ein Online-Dienst zur Mitteilung konsolidierter Informationen über Zahlungskonten, die Sie bei einer oder mehreren Banken bzw. Zahlungsdienstleistern haben. Anhand Ihrer Kontodaten erhalten Sie einen Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation. Ein Kontoinformationsdienstleister darf bis zu viermal täglich Kontoinformationen (z.B. Salden, Umsätze) abrufen, ohne dass Sie nochmals aktiv zustimmen.
Kartenausgebende Zahlungsdienstleister oder Card Based Payment Instrument Issuer (CBPII):
Ein kartenausgebender Zahlungsdienstleister kann bei Kartenzahlung die Verfügbarkeit des Kaufbetrages anfragen.