Mit SEPA wurde in Europa ein einheitlicher Zahlungsverkehr geschaffen. Die SEPA-Zahlverfahren sind europaweite Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.
SEPA - Single Euro Payments Area
Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa
Durch SEPA ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum entstanden, welcher aktuell 36 Länder umfasst.
Neben den 20 Euro-Staaten sind auch alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt nutzen die SEPA-Zahlverfahren.
20 Euro-Staaten | 27 EU-Staaten | 30 EWR-Staaten | 36 SEPA-Staaten | |
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Andorra | ||||
Belgien | ||||
Bulgarien | ||||
Dänemark | ||||
Deutschland | ||||
Estland | ||||
Finnland | ||||
Frankreich | ||||
Griechenland | ||||
Großbritannien | ||||
Irland | ||||
Island | ||||
Italien | ||||
Kroatien | ||||
Lettland | ||||
Liechtenstein | ||||
Litauen | ||||
Luxemburg | ||||
Malta | ||||
Monaco | ||||
Niederlande | ||||
Norwegen | ||||
Österreich | ||||
Polen | ||||
Portugal | ||||
San Marino | ||||
Rumänien | ||||
Schweden | ||||
Schweiz | ||||
Slowakei | ||||
Slowenien | ||||
Spanien | ||||
Tschechien | ||||
Ungarn | ||||
Vatikanstadt | ||||
Zypern |
IBAN - International Bank Account Number
Jedes Konto in der Europäischen Union (EU) hat eine eigene IBAN. Diese besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig und setzt sich zusammen aus:
- 2-stelliger Ländercode
- 2-stellige Prüfzahl
- 8-stellige Bankleitzahl
- 10-stellige Kontonummer
BIC - Business Identifier Code
Die "Society für Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (SWIFT) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken und vergibt an jede teilnehmende Bank eine eindeutige Kennung: den BIC.
BIC steht für "Business Identifier Code" (ehemals auch "Bank Identifier Code"). Er ist international standardisiert und vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC, oft auch als SWIFT-Code bezeichnet, wird neben der IBAN als zweites Identifikationsmerkmal für die jeweils kontoführende Bank zur Weiterleitung von Zahlungen verwendet. Weltweit können Kreditinstitute mit dem BIC eindeutig identifiziert werden. Der BIC ist entweder acht oder elf Stellen lang. An der fünften und sechsten Stelle ist ein Länderkennzeichen zu finden, zum Beispiel DE für Deutschland.
Der BIC Ihrer Raiffeisenbank Uehlfeld-Dachsbach eG lautet: GENODEF1DSB
Angabe von IBAN und BIC
Für inländische und auch grenzüberschreitende Zahlungen im EU/EWR-Raum muss als Kundenkennung die IBAN angegeben werden. Falls Sie innerhalb der EU Rechnungen ausstellen, müssen Sie darauf Ihre IBAN angeben. Wenn Sie eine Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie die IBAN und ggf. den BIC den Geschäftspapieren des Empfängers.
Die Euro-Überweisung
Mit der Euro-Überweisung können Sie Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz und in die Vatikanstadt durchführen.
Notwendige Angaben:
- Name und Vorname bzw. Firma des Zahlungsempfängers
- IBAN des Zahlungsempfängers
- Zu überweisender Betrag in Euro
- Optional: Angabe eines Verwendungszweckes
- Ihren Namen und Vornamen bzw. Ihre Firma
- Ihren IBAN (steht auf dem Kontoauszug)
Bei allen Zahlungen, die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen, deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird, bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden oder für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen, unterstützen wir Sie mit dem "Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr".
Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Zu Fragen des Meldewesens wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bundesbank.
Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro.
SEPA-Basis-Lastschrift
Mit der SEPA-Basis-Lastschrift als EU-weitem Standardlastschriftverfahren werden Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlasst. Als Zahlungsempfänger vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift zu einem festen Fälligkeitstermin ein.
Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht worden sein, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastungsbuchung innerhalb von acht Wochen widersprechen und die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen - ohne Angabe von Gründen.
SEPA-Firmen-Lastschrift
Mit der SEPA-Firmen-Lastschrift als optionalem, zusätzlichem Lastschriftverfahren können ausschließlich Firmenkunden untereinander Zahlungen veranlassen. Sie als Zahler müssen dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes "SEPA-Firmen-Lastschriftmandat" erteilen und Ihre kontoführende Bank vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmen-Laschriftmandats unterrichten. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin. Bei einer autorisierten Zahlung können Sie als Zahler keine Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
Lastschriftmandate
Für die SEPA-Lastschriftverfahren existieren unterschiedliche Lastschriftmandate. Diese sind das "SEPA-Lastschriftmandat" für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das "SEPA-Firmen-Lastschriftmandat" für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren.
Als Zahlungspflichtiger erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschrieben an den Zahlungsempfänger zurücksenden müssen.
Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen. In den Lastschriftmandaten müssen die folgenden Erklärungen von Ihnen als Zahler enthalten sein:
- die Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPA-Basis-Lastschrift bzw. SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen und
- die Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften bzw. SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen.
Die Lastschriftmandate müssen zudem folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
- Kennzeichnung, ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Zahlungen handelt
- Name des Zahlungspflichtigen
- Bezeichnung der Bank des Zahlungspflichtigen
- Kundenkennung des Zahlungspflichtigen
Die Mandatsreferenznummer kann dem Zahler auch nachträglich bekannt gegeben werden.
Gläubiger-Identifikationsnummer
Zur Nutzung der SEPA-Lastschriftverfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer haben. In Deutschland hat diese 18 Stellen und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben.
Beispiel: DE02 ZZZ0 1234 5678 90