Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten
Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG. Ab dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.
Für bankfachliche Fragen stehen wir Ihnen in unserem Institut über info@raiba-ueda.de zur Verfügung.
Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister unter www.fiduciagad.de/xs2a-Drittanbieter-Schnittstelle zur Verfügung.