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Wahnsinnswohnträume?

#MakeItReal

Ihre Wohnträume sind alles, nur nicht gewöhnlich, eher ultrakrass? Stopp, kurzer Reality-Check: Wohnen ist verdammt teuer. Und Bausparen? Das ist der Schlüssel, der aus Ihren Wahnsinnswohnideen echte Wände macht – Ihre Wände. Je früher Sie anfangen, desto schneller wird aus „irgendwann” „jetzt”. Gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen Bausparkasse Schwäbisch Hall beraten wir Sie und bieten Ihnen passende Finanzierungslösungen an – alles, was Sie brauchen, um loszulegen. 

Ihr nächster Move mit starken Prämien

Wenn Sie im Zeitraum vom 1. September bis 30. November 2026 mit Bausparen über unser Partnerunternehmen Bausparkasse Schwäbisch Hall loslegen, können Sie sich eine der unten abgebildeten Prämien im Wert von bis zu 50 Euro aussuchen. Voraussetzung ist, dass Sie zwischen 15 und 27 Jahre alt sind, Ihren ersten Bausparvertrag abschließen und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Aktionsbedingungen finden Sie hier:

Aktionsbedingungen
  • Aktionsbedingungen für die Junge-Leute-Prämienaktion 2026 der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (nachfolgend „Bausparkasse“)

    Im Aktionszeitraum erhält jede Neukundin beziehungsweise jeder Neukunde mit dem Erstabschluss eines Bausparvertrags eine selbstgewählte Sachprämie oder einen Wertgutschein.

    Aktionszeitraum

    Die Teilnahme an der Prämienaktion ist vom 1. September bis einschließlich 30. November 2026 bei teilnehmenden Banken der Genossenschaftlichen FinanzGruppe und den Außendienstmitarbeiterinnen beziehungsweise Außendienstmitarbeitern der Bausparkasse möglich.

    Prämien

    Bei Abschluss eines Bausparvertrags kann die Teilnehmerin beziehungsweise der Teilnehmer zwischen folgenden Prämien auswählen:

    • Lautsprecher "GO 5” von JBL,
    • In-Ear-Kopfhörer "Vibe Buds 2" von JBL,
    • Powerbank "EB-P4520" (20.000 mAh) von Samsung,
    • Espressokocher "Emilio" mit Thermoglas „Mira“ von GEFU,
    • Akku-Schlagbohrschrauber von Einhell,
    • Werkzeugkoffer (siebzigteilig) von kwb,
    • LED-Lichtleiste von WIZ sowie
    • Gutscheine von Douglas, Thalia, H&M, MediaMarkt und Ikea im Wert von je 50 Euro. 

    Verantwortlich für die Prämienaktion ist die Bausparkasse Schwäbisch Hall, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall.

    Prämienberechtigung

    Für die Prämienaktion sind nur natürliche Personen berechtigt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 15 bis 27 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. 

    Hierbei muss es sich um eine Neukundin oder einen Neukunden handeln, das heißt, es werden nur Erstabschlüsse von Bausparverträgen berücksichtigt beziehungsweise ist dieses oder letztes Jahr kein Vertrag vorhanden. Die Prämie wird als Zugabe zu einem solchen Erstabschluss gewährt. Je Erstabschluss ist nur eine Prämie möglich. Dies gilt auch bei Gemeinschaftsverträgen. Der Vertragsbeginn muss innerhalb des Aktionszeitraums liegen.

    Es kann jeweils nur eine Prämie aus den oben aufgeführten Prämien über das Prämienportal ausgewählt werden. Eine Barauszahlung der Prämie ist ausgeschlossen. Die Kundin oder der Kunde hat ebenfalls keinen Anspruch auf einen Tausch einer gewählten Prämie gegen eine andere. 

    Bei Rückabwicklung des Bausparvertrags mit Rückzahlung der Abschlussgebühr erlischt der Anspruch auf die Prämie. 

    Abwicklung Prämienversand

    Der gesamte Prozess der Prämienauswahl und der Versand der Prämie wird über einen Drittanbieter, die Agentur Buben & Mädchen GmbH, Dalheimer Wiese 20, 55120 Mainz, Kundenhotline +49 6131 9720-244 abgewickelt. Zu diesem Zweck gibt die Bausparkasse die erforderlichen Kundendaten (Name, Adresse, Bausparnummer, E-Mail-Adresse) an die Agentur weiter. 

    Die Kundin oder der Kunde erhält nach erfolgreichem Erstabschluss eines Bausparvertrags die Bausparurkunde durch die Bausparkasse. Die Agentur verschickt circa 14 Tage danach die Zugangsdaten für das Prämienportal per E-Mail oder Brief, sofern keine E-Mail-Adresse angegeben ist. Damit kann die gewünschte Prämie auf dem Prämienportal abgerufen und bestellt werden. 

    Wir bitten um Berücksichtigung und Kenntnisnahme der Versandbedingungen, die im Prämienportal einzusehen sind. Die Agentur setzt für die Bearbeitung des Prämienversands gegebenenfalls weitere Dienstleistungsunternehmen ein.

    Die Prämien müssen bis 4 Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über das Prämienportal bestellt werden. Danach verfällt der Anspruch darauf.

    Die Prämie wird nach Auswahl im Prämienportal durch die Agentur an die angegebene Lieferadresse der Kundin oder des Kunden verschickt. Der Versand der Prämie erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Eine Prämienlieferung ins Ausland oder an eine Postfachadresse in Deutschland ist nicht möglich. Den Gutschein erhält die Kundin oder der Kunde per E-Mail.

    Änderungen in Form, Farbe und Ausführung sowie der Verfügbarkeit der einzelnen Prämien bleiben vorbehalten. Die Übersendung der jeweiligen Prämie erfolgt, solange der Vorrat reicht.

    Die Bausparkasse übernimmt für die Beschaffenheit der Sachprämien keine Haftung. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber der Agentur direkt geltend zu machen.

    Nach Ablauf der Gewährleistungs- beziehungsweise Verjährungsfrist der jeweiligen Prämie werden Ihre Daten im Prämienshop und bei der Agentur gelöscht. Für Bestellungen und Retouren gelten die Versandbedingungen der Agentur. 

    Ausschluss von der Prämienaktion

    Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmende von der Prämienaktion auszuschließen und bereits ausgezahlte Prämien zurückzufordern, sofern die Anspruchsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorlagen oder nachträglich entfallen sind oder bei Antragstellung unrichtige oder irreführende Angaben gemacht wurden.

    Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung der Prämienaktion auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 

    Sonstiges

    Diese Aktionsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    Die Bausparkasse behält sich das Recht vor, die Prämienaktion ganz oder teilweise ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten, zum Beispiel technische Probleme außerhalb der Kontrolle und Einflussnahme der Bausparkasse.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Aktionsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Aktionsbedingungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieser Aktionsbedingungen.

Auf einen Blick: Vorteile für junge Bausparerinnen und Bausparer

Kapital aufbauen

Starten Sie jetzt. Schon mit kleinen Beträgen, die Sie als junge Bausparerin oder junger Bausparer regelmäßig in Ihren Bausparvertrag einzahlen, kommen Sie in Sachen Sparen gut voran. Die Zeit arbeitet für Sie und Sie bauen Eigenkapital für die Umsetzung Ihrer Wahnsinnswohnträume auf.

Flexibel bleiben

Sind Sie bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre, können Sie frei entscheiden, wofür Sie Ihr Erspartes verwenden.1 Sie haben also etwas mehr Gestaltungsspielraum.

Extrageld einheimsen

Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie als junge Bausparerin oder junger Bausparer finanzielle Extras von der Chefetage, dem Staat4 und unserem Partnerunternehmen Bausparkasse Schwäbisch Hall. Mehr dazu finden Sie weiter unten auf der Seite.

Darlehenszins sichern

Ein Bausparvertrag für junge Leute bietet Ihnen die Option auf ein zinsgünstiges Darlehen. Ob Sie es tatsächlich in Anspruch nehmen, können Sie später entscheiden. Das erleichtert Ihre Planung.

Sparfüchse aufgepasst!

Erster Job? Wahnsinn, denn auf Ihrem Konto landet nun regelmäßig Geld, über das Sie frei verfügen können. Sparen Sie am besten einen Teil Ihres Gehalts – zum Beispiel für die Umsetzung Ihrer individuellen Wohnvision. Vergessen Sie außerdem die Extras nicht, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen erhalten:

  • Von der Bausparkasse Schwäbisch Hall: Wann auch immer Sie mit dem Bausparen starten wollen, der Junge-Leute-Bonus in Höhe von 200 Euro2 und eine attraktive jährliche Guthabenverzinsung inklusive Zinsplusgehören Ihnen. Einzige Voraussetzung: Sie sind jünger als 28 Jahre und entscheiden sich für die Tarifvariante FuchsStart.
  • Von der Chefetage: Viele Firmen zahlen zusätzlich zum Gehalt monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL). Sie können diese Beträge auf Ihren Bausparvertrag überweisen lassen.
  • Vom Staat: Einzahlungen in Ihren Bausparvertrag und die Anlage vermögenswirksamer Leistungen belohnt der Staat mit Wohnungsbauprämie4, Arbeitnehmersparzulage4 und Riester-Grundzulage4. Sind Sie jünger als 25 Jahre, profitieren Sie außerdem von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus fürs Riester-Bausparen4.
In Zahlen: Extrageld von der Bausparkasse Schwäbisch Hall, der Chefetage und dem Staat 
Einmalig: Junge-Leute-Bonus2200 €
Jährlich: Guthabenverzinsung inklusive Zinsplus30,45 %
Monatlich: vermögenswirksame LeistungenBis zu 40 €
Jährlich: Wohnungsbauprämie470 €
Jährlich: Arbeitnehmersparzulage443 €
Jährlich: Riester-Grundzulage4175 €
Einmalig: Berufseinsteigerbonus4200 €

Persönlicher Finanz-Check

Der kostenlose Einnahmen-Ausgaben-Check hilft Ihnen, einen Überblick über Ihre Finanzen zu bekommen. Sie stellen Ihre Einnahmen – zum Beispiel das Gehalt – und Ihre monatlichen Fixkosten – zum Beispiel Miete oder Versicherungen – einander gegenüber. Kalkulieren Sie dabei ruhig etwas großzügiger. Unterm Strich sehen Sie dann, wie viel Geld für Ihre Zukunftspläne übrigbleibt.

  • Monatliche Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen
  • Monatlichen Sparbetrag festlegen
  • Finanzplan mit Extrageld aufstellen

Weitere Infos bei den Wohnies

Für mehr Tipps rund um junges Wohnen und Finanzen werfen Sie doch mal einen Blick in den @schwaebischhall.wohnies-Kanal der Bausparkasse Schwäbisch Hall auf Instagram. Dort zeigt Ihnen zum Beispiel Creator Rewi, wie junge Menschen Ihre Wahnsinnswohnträume verwirklicht haben.

Wohnies-Logo der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Hier würde die Anwendung Schwäbisch Hall Bausparrechner mit mit der Ausprägung , der ID , Tag bsh-bausparrechner und Route /serviceproxy/bsh-bausparrechner/main.js eingeblendet werden.

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FAQ zum Bausparen für junge Leute

Ist Bausparen für mich als Studentin oder Student sinnvoll?

Ein Bausparvertrag bietet auch für Studierende Vorteile, zum Beispiel die staatliche Förderung. So können Sie mit kleinen Schritten ein Finanzpolster anlegen. Außerdem profitieren Sie später von einem zinsgünstigen Bauspardarlehen für Ihre eigenen vier Wände.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage (ASZ)?

Die Arbeitnehmersparzulage fürs Bausparen liegt jährlich bei maximal 43 Euro pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Sie beantragen die ASZ im Rahmen Ihrer Steuererklärung. Von der Bausparkasse Schwäbisch Hall erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von 7 Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) laufen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. 

Zahlt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber nicht die maximalen vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von monatlich 40 Euro, haben Sie die Möglichkeit, den Betrag über Ihr Gehalt aufzustocken. So können Sie die volle Arbeitnehmersparzulage bekommen.

Hinweis: Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 40.000 Euro und das von Verheirateten oder Verpartnerten 80.000 Euro nicht übersteigen.

1 Unter 25-Jährige können einmalig nach 7 Jahren über ihr per Wohnungsbauprämie gefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die 7 letzten Sparjahre begrenzt.

2 Einmalig nur für unter 28-Jährige in der Tarifvariante FuchsStart; die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt; weitere Voraussetzungen gemäß Paragraf 3 ABB.

3 Im Tarif FuchsStart liegt der Guthabenzins inklusive Zinsplus bei 0,45 Prozent. Weitere Voraussetzungen nach Paragraf 3 ABB; die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.

4 Bei Berechtigung; es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.